Stiftung Warentest unterscheidet zwischen atemerfrischendem Mundwasser und Mundspülungen. Atemerfrischendes Mundwasser sorgt kurzzeitig für einen frischeren Atem, der den Mundgeruch – allerdings nur für eine bestimmte Zeit – überdeckt. Die Ursache des Mundgeruchs kann atemerfrischendes Mundwasser jedoch nicht beseitigen. Auslöser sind meist bakterielle Nahrungszersetzungen. Hin und wieder auf atemerfrischendes Mundwasser bei Mundgeruch zurückzugreifen ist aber keinesfalls schädliche für Ihre Zähne.
Mundspülungen hingegen können als Ergänzung der täglichen Zahnpflege durchaus verwendet werden – gerade, wenn die Pflege mit Zahnseide für die Zahnzwischenräume nicht ausreicht. Mundspüllösungen enthalten meist kariesreduzierendes Fluorid, wodurch die Neubildung von Zahnbelägen deutlich erschwert wird. Besonders für Menschen mit freiliegenden Zahnhälsen, nach einer Parodontitis Behandlung oder für Träger von festsitzenden Zahnspangen empfiehlt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) eine Mundspüllösung.

Unabdingbar bei der Zahnpflege ist natürlich die Zahnbürste und der regelmäßige Gang zum Zahnarzt. Ist Ihr Termin bei Ihrem Zahnarzt in Eberdingen-Nussdorf schon länger her? Dann vereinbaren Sie heute noch einen Kontroll-Termin in unserer Zahnarztpraxis in Eberdingen-Nussdorf.

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